Montag, 20. Juni 2022
Das Projekt E-Gesetzgebung
Das Ziel der E-Gesetzgebung ist die vollständige elektronische, medienbruchfreie und interoperable Abbildung des Gesetzgebungsverfahrens des Bundes – von der Erstellung von Entwürfen über die Abstimmung und Einbringung in den Deutschen Bundestag und Bundesrat bis zur Übergabe an die Verkündungsstelle. Auf diese Weise soll sowohl die legistische Arbeit aller Ressorts modern und zukunftssicher ausgerichtet werden als auch die Zusammenarbeit mit den legislativen Kammern weiter erleichtert werden. Die E-Gesetzgebung ist eine IT-Maßnahme des Programms Dienstekonsolidierung, die durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat entwickelt wird.
Agile Entwicklung der E-Gesetzgebung
Die Entwicklung der E-Gesetzgebung erfolgt agil. Hierbei werden neue Funktionalitäten stufenweise in halbjährigen Releases bereitgestellt. Die Legistinnen und Legisten als Nutzende der E‑Gesetzgebung werden im Rahmen von Key-User-Treffen und Nutzertests kontinuierlich in die Entwicklung einbezogen. Im ersten Schritt werden Anforderungen erhoben und Konzepte validiert. Mit fortschreitender Entwicklung rücken das Einholen von Feedback zur Umsetzung konkreter Funktionalitäten und deren Testen in den Fokus. So wird sichergestellt, dass die entwickelten Produkte den Anforderungen der Nutzenden und den Standards moderner Nutzerführung gleichermaßen entsprechen.
Um ein positives Bewusstsein für Widerstände und Fehler zu schaffen, lebt das Projekt eine offene Fehlerkultur und führt regelmäßig Retrospektiven durch. Alle Projektbeteiligten werden dazu aufgerufen, frühzeitig auf Fehler aufmerksam zu machen, um Verbesserungspotenziale für die Entwicklung der E-Gesetzgebung zu heben. Mittels des gesammelten Feedbacks und den aus Fehlern gewonnenen Erkenntnissen werden die anfänglichen Minimal Viable Products (minimal lauffähige Produkte) der E‑Gesetzgebung iterativ vervollständigt.
Open Source-Software als wesentlicher Erfolgsfaktor
Neben der zuvor beschriebenen agilen Softwareentwicklung baut die E-Gesetzgebung auf einen weiteren wesentlichen Erfolgsfaktor: die Entwicklung als Open Source-Software. Das übergeordnete politische Ziel dieses Ansatzes ist die Stärkung der digitalen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland. Für die E-Gesetzgebung und alle am Gesetzgebungsprozess beteiligten Stellen des Bundes bedeutet dies die Unabhängigkeit von proprietären Produkten und deren Anbietern. So können während der Entwicklung übrigens auch langwierige produktzentrierte Vergabeprozesse vermieden werden. Darüber hinaus entfallen langfristige Vertragsbindungen und Folgekosten, beispielsweise für Lizenzen. Zudem besteht eine weitgehende Unabhängigkeit bezüglich der Weiterentwicklung von Softwarekomponenten durch Dritte.
Mit der Veröffentlichung des Quellcodes wird die Nachnutzbarkeit eröffnet. Gesetzgebungsprozesse gibt es nicht nur auf Ebene des Bundes, sondern auch auf Landes- und EU-Ebene sowie in anderen Staaten. Die E-Gesetzgebung steht deshalb im regelmäßigen Austausch mit interessierten Institutionen und informiert auf verschiedenen Wegen über die Entwicklung. Die Bereitstellung des Quellcodes ermöglicht nun die erstmalige Einsichtnahme und Weiterverwendung der Software. Die Nachnutzung wird zudem dadurch begünstigt, dass die E‑Gesetzgebung der Vielfältigkeit der gesetzgebungsrelevanten Prozesse auf Bundesebene Rechnung trägt und keinen starren Workflow vorgibt. Eine individuelle Adaption der E-Gesetzgebung durch Akteure mit abweichenden Abläufen im Gesetzgebungsprozess ist daher vergleichsweise niedrigschwellig möglich.
Neben dem Gedanken der digitalen Souveränität und der Nachnutzbarkeit soll mit der Veröffentlichung des Quellcodes der E-Gesetzgebung auch Transparenz für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Community von interessierten Entwicklerinnen und Entwicklern geschaffen werden. Gemäß dem Motto „Public Money, Public Code“ öffnet sich die E-Gesetzgebung gegenüber dieser Gemeinschaft und möchte damit einen Diskurs anstoßen. Die etablierte Fehler- und Feedbackkultur wird folglich erweitert, womit die E-Gesetzgebung von der Expertise projektferner Entwicklerinnen und Entwickler profitieren möchte.
Die E-Gesetzgebung auf Open CoDE
Der Quellcode der Plattform der E-Gesetzgebung wird im April 2022 erstmalig unter einer Open Source-Lizenz auf Open CoDE veröffentlicht. Mit dem Go-Live von Open CoDE erreicht auch die E-Gesetzgebung einen Meilenstein. Das bisher lediglich postulierte Konzept der Open Source-Entwicklung wird somit verwirklicht. Die E-Gesetzgebung freut sich, eines der ersten Softwareprojekte des Bundes zu sein, das seinen Quellcode frei verfügbar macht. Der agile Gedanke der Entwicklung der E-Gesetzgebung wird auch hier bekräftigt, da es sich bei der Veröffentlichung nicht um den Quellcode eines finalen Produkts, sondern eines Entwicklungsstands handelt. Dies ermöglicht ein Einholen von Feedback im Entwicklungsprozess sowie die frühzeitige Übernahme und Weiterentwicklung durch interessierte Dritte.
Im Übrigen löste die Veröffentlichung des Quellcodes auch einen projektinternen Lernprozess aus: Nach der Identifikation einer geeigneten Lizenz galt es, verschiedene organisatorische und technische Fragen rund um die Bereitstellung und Veröffentlichung des Codes zu klären. Auch von diesen Erfahrungen sollen in Zukunft andere Projekte profitieren können.
Bei der Erstveröffentlichung wird das Repository der E-Gesetzgebung den Quellcode des Produkts Plattform in seinem Stand zum aktuellen Release (April 2022) umfassen. Perspektivisch soll der Quellcode aller Produkte der E-Gesetzgebung auf Open CoDE zur Verfügung gestellt werden.
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Hier gelangen Sie zum Repository der E-Gesetzgebung auf Open CoDE: https://gitlab.opencode.de/bmi/e-gesetzgebung Hier gelangen Sie zur E-Gesetzgebung im Internet: https://plattform.egesetzgebung.bund.de/cockpit/#/cockpit |
Montag, 21. Februar 2022
Open CoDE Flyer zur Pilotphase: https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/it-planungsrat/foederale-zusammenarbeit/Gremien/AG_Cloud/OpenCoDE_Flyer_Pilotphase.pdf
Montag, 3. Mai 2021
BMI, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg testen die erste Ausbaustufe einer Plattform zum Austausch und zur Weiterentwicklung von Open Source-Software für die Öffentliche Verwaltung.
Mit dem Konzept der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie (DVS) wurde im vergangenen Jahr mit Vertretern von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Datenschutzkonferenz eine strategische Grundlage geschaffen, um bestehende föderale Cloud-Lösungen interoperabel und modular zu gestalten. Die Strategie wurde im Oktober 2020 durch den IT-Planungsrat beschlossen – der Ausgangspunkt für eine übergreifende, agile und gemeinsame Umsetzung.
Der Start der Umsetzung erfolgt mit dem Pilotprojekt zum Aufbau einer übergreifenden Open Source-Plattform der Öffentlichen Verwaltung. Mit der Plattform soll es für Bund, Länder und Kommunen einfacher werden, Open Source-Software wiederzuverwenden und gemeinsam weiterzuentwickeln. Durch die verstärkte Nutzung von Open Source werden damit Abhängigkeiten von einzelnen großen Herstellern reduziert und die Digitale Souveränität der Verwaltung gestärkt.
"Open Source ist ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Digitalen Souveränität," sagt Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und CIO des Bundes. "Wir wollen einen Ort schaffen, an dem Bund, Länder und Kommunen Open Source Software der Öffentlichen Verwaltung einfach und sicher mitgestalten, teilen und wiederverwenden können."
Zu diesem Zweck bietet die Plattform u. a. Bereiche zur Suche nach passenden Open Source-Lösungen (Lösungsverzeichnis), Ablage und Verwaltung von Quellcode (Code Repository) sowie zur Kollaboration (Entwicklungsumgebung mit Diskussionsforum, Ticketsystem, etc.).
Erste Ausbaustufe der Plattform testen und weiterentwickeln
Die Durchführung des Projektes zur Pilotierung der Open Source-Plattform erfolgt gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Nordrhein-Westfalen, dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg sowie der baden-württembergischen IT-Dienstleisterin Komm.ONE.
Als erstes Umsetzungsergebnis wurde Ende März ein Minimum Viable Product (MVP) mit den Kernfunktionen der zentralen Open Source-Plattform fertiggestellt. Auf Grundlage des MVP erfolgen derzeit die ersten Tests im Kreis der Projektpartner sowie die agile Weiterentwicklung der Plattform.
Ab Ende Juni 2021 ist die schrittweise Bereitstellung der Pilotversion der Plattform für weitere Beteiligte aus Bund, Ländern und Kommunen vorgesehen. In späteren Ausbaustufen soll die Open Source-Plattform – soweit möglich – auch Akteuren der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, z. B. freien Open Source-Entwicklerinnen und -Entwicklern oder Start-ups.